Besondere Kollekten

Abgesehen von den durch das Bistum festgelegten Kollekten kann auch der leitende Pfarrer Zwecke für Kollekten bestimmen. So hat Pfr. Wolff drei Termine ausgesucht, an denen die Spenden des Opferganges besonderen Zwecken zu Gute kommen. So kommt das Kollektengeld an allen Gottesdiensten zu Christi Himmelfahrt den jeweiligen Gemeindebudgets zu Gute, das heißt, es kann direkt vor Ort von den Gemeinderäten genutzt werden.

Am Sonntag nach Christi Himmelfahrt (27./28.05.2017) dient die Kollekte dem jeweiligen Seelsorgebereich und kann für gemeinsame Aktionen und Feste verwendet werden. Die Kollekte der drei Fronleichnamsfeiern in der Pfarrei wird in diesem Jahr dem Aufbau der Jugendkirche zur Verfügung gestellt. Herzliche Empfehlung aller drei Sonderkollekten!