Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Der GdG-Rat hat als gewähltes Leitungsgremium die Aufgabe, in den grundlegenden Fragen der Pastoralen Angelegenheiten „vor Ort“ kümmern. Näheres zu den Aufgaben ist in der „Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden“ des Bistums Aachen festgelegt.
Der GdG-Rat Heilig Geist Jülich besteht aus gewählten Mitgliedern aus allen 16 Gemeinden, berufenen Mitgliedern sowie Mitgliedern von Amts wegen, einschließlich des leitenden Pfarrers. Der GdG-Rat trifft sich etwa 6 bis 8mal pro Jahr zu Sitzungen im Plenum, die durch den Vorstand des GdG-Rates vorbereitet und moderiert werden. Der GdG-Rat Heilig Geist Jülich hat eine Reihe von Ausschüssen oder Thementeams gebildet, die in folgenden Sachgebieten – teilweise projektbezogen arbeiten:
- „Gottesdienste und Sakramente“
- „Kinder- und Familienpastoral“
- „Jugendpastoral“
- „Caritas und Senioren“
- „Ökumene“
- „Kirchenmusik“
- „Feste und Begegnung“
Ein „Gemeinsamer Ausschuss“ zwischen GdG-Rat und Kirchenvorstand trägt zu einer engen inhaltlichen Abstimmung und einer guten Zusammenarbeit zwischen den beiden gewählten Leitungsgremien GdG-Rat und Kirchenvorstand sowie dem Pastoralteam bei. Außerdem gibt es eine gegenseitige Vertretung bei den Sitzungen und Berichte im jeweils anderen Gremium.