Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Der GdG-Rat hat als gewähltes Leitungsgremium die Aufgabe, in den grundlegenden Fragen der Pastoralen Angelegenheiten „vor Ort“ kümmern. Näheres zu den Aufgaben ist in der „Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden“ des Bistums Aachen festgelegt.

Der GdG-Rat Heilig Geist Jülich besteht aus gewählten Mitgliedern aus den 16 Gemeinden und (seit 2021) den Themenzentren Jugend und Familie sowie Mitgliedern von Amts wegen aus Pastoralteam und Kirchenvorstand. Der GdG-Rat trifft sich etwa 6 bis 8mal pro Jahr zu Sitzungen im Plenum, die durch den Vorstand des GdG-Rates vorbereitet und moderiert werden.

Der GdG-Rat Heilig Geist Jülich hatte seit 2013 eine Reihe von Ausschüssen oder Thementeams gebildet, die inzwischen in folgenden Sachgebieten und eigenen Teams weiterarbeiten:

  • „Gottesdienste und Sakramente“
  • „Kinder- und Familienpastoral“
  • „Jugendpastoral“
  • „Caritas und Senioren“
  • „Ökumene“
  • „Kirchenmusik“

Ein „Gemeinsamer Ausschuss“ zwischen GdG-Rat und Kirchenvorstand trägt zu einer engen inhaltlichen Abstimmung und einer guten Zusammenarbeit zwischen den beiden gewählten Leitungsgremien GdG-Rat und Kirchenvorstand sowie dem Pastoralteam bei. Außerdem gibt es eine gegenseitige Vertretung bei den Sitzungen und Berichte im jeweils anderen Gremium.