Gemeinderat

Für die Organisation und Durchführung der vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten in unserer Gemeinde wird alle vier Jahre ein Gemeinderat gewählt. Das übergeordnete pastorale Gremium ist der Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) der Pfarre Heilig Geist, Jülich. Die Gemeinderäte der Gemeinden St. Agatha Mersch-Pattern, St. Philippus und Jakobus Güsten-Serrest, St. Hubertus Welldorf und St. Martinus Stetternich haben ihre Zusammenarbeit im Seelsorgebereichsrat „Jülich Nord-Ost“ organisiert.

Der Gemeinderat nimmt unter Beachtung von Zuständigkeiten und Vereinbarungen gemäß §3, Ziffer 5b, der Satzung für den GdG-Rat unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:

  • anwaltschaftliche Sorge um die konkrete Ausgestaltung von Verkündigung, Diakonie und Liturgie in der Gemeinde,
  • Förderung der Gemeinschaftsbildung,
  • Unterstützung gemeindespezifischer Projekte und Partnerschaften,
  • Sorge um eine gute Kultur unter den ehrenamtlich Tätigen,
  • Vorschlagsrecht für die Beauftragung zur Predigt und von Kommunionhelfern/innen sowie Leitern/innen von Wort-Gottes-Feiern und Beerdigungen,
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Pastoralkonzepts der Gemeinschaft der Gemeinden,
  • Förderung des gottesdienstlichen Lebens im Rahmen der für die Gemeinschaft der Gemeinden getroffenen Vereinbarungen,
  • Mitarbeit in orts- bzw. stadtteilbezogenen Initiativen.

Der Gemeinderat entsendet ein Mitglied in den GdG-Rat. Unser Vertreter im Kirchenvorstand ist ebenfalls Mitglied unseres Gemeinderats.

Für die ehrenamtlichen liturgischen Tätigkeiten hat der Gemeinderat einen Liturgieausschuss eingerichtet. Weiterhin gibt es einen Sachbeauftragten für die Betreuung unseres Internetauftritts.