header_taufe

Taufe – Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen

Durch die Taufe werden Menschen zu „Kindern Gottes“ und Mitgliedern in der Glaubensgemein-schaft der Christen, der Kirche. In der Feier der Taufe wird der Täufling aus dem Wasser und dem Heiligen Geist als geliebtes Kind Gottes neu geboren und wird durch das Sakrament ein wichtiger Teil der Gemeinschaft der Kirche als Volk Gottes.

Die Kirche hat laut Matthäus-Evangelium von Jesus den Taufauftrag: „Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Mt 28,19

Mit der Entscheidung zur Taufe in einer der christlichen Konfessionen (z.B. katholisch, evangelisch, orthodox) wird der Getaufte auch Mitglied dieser christlichen Kirche. Es gibt noch keine „ökumenische Taufe“, sondern nur eine mit eindeutiger Konfessionszugehörigkeit.

Aktivieren Sie JavaScript um das Video zu sehen.
https://www.youtube.com/watch?v=Xjokuz1iRjI

 

Die Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament, durch das ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Sie ist als Realsymbol für die besondere, unauflösbare Gemeinschaft des Getauften mit Jesus Christus, durch den die Erbsünde ihre Macht über den Täufling verloren hat. Das Taufsakrament wird durch einen Priester oder Diakon gespendet; in Notfällen kann es auch von jedem anderen Menschen gespendet werden (Nottaufe). Bei der Taufe gießt der Taufspender geweihtes Wasser dreimal über den Kopf des Täuflings und spricht die Taufformel: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Zuvor ist der Täufling nach seinem Glauben gefragt worden. Im Falle der Kindertaufe bekennen die Eltern und Taufpaten ihren Glauben, nachdem sie für das Kind die Taufe erbeten und sich zu ihrer Aufgabe bekannt haben, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen. Die Taufe gehört neben der Firmung und Erstkommunion zu den sogenannten Initiationssakramenten (Einführungssakramenten). Ein erwachsener Taufbewerber empfängt alle drei Einführungssakramente in einer einzigen Feier, zumeist in der Osternacht. Zuvor wird er im Katechumenat auf die Taufe vorbereitet.
Quelle und weitere Informationen: katholisch.de

Taufe in der Katholischen Pfarrei Heilig Geist

„Wir möchten unser Kind taufen lassen.“ –  „Ich möchte getauft werden.“

Wie geht das in der Pfarrei Heilig Geist? Was muss ich tun? Was müssen wir zur Anmeldung mitbringen?

Grundsätzlich ist in jeder Kirche der Pfarrei Heilig Geist die Taufe möglich, es gibt dazu einen Plan mit feststehenden Taufterminen. Bitte erkundigen Sie sich im Zentralen Pfarrbüro nach den möglichen Terminen und Zeiten und evtl. nach dem gewünschten Priester (oder Diakon).

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt am besten telefonisch im Zentralen Pfarrbüro. Zur weiteren Anmeldung müssen das Familien-Stammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Von den Taufpaten muss mindestens ein/e Pate/in katholisch sein – ggf. wird eine Patenbescheinigung benötigt, bitte fragen Sie bei der Anmeldung nach.

 

Eine schöne, sinnvolle und ehrenhafte Tradition ist die Taufpatenschaft: 1 oder 2 Erwachsene werden seitens der Eltern (oder vom Täufling selbst) angefragt, die Patenschaft zu übernehmen, um so den Neugetauften beim Aufwachsen in der christlichen Glaubensgemeinschaft zu unterstützen, zu begleiten und mit den christlichen Werten, Idealen und Festen vertraut zu machen.

Da es bei der Taufpatenschaft um eine kirchliche Aufgabe geht, sind die Taufpaten im Idealfall selbst Angehörige der katholischen Kirche. Denn wie soll man Patin/Pate sein und werben für das Aufwachsen in der Werte-Gemeinschaft der katholischen Kirche, wenn man nicht selbst der katholischen Kirche angehört?

Gibt es Alternativen, wenn man jemanden zum Paten bestimmen möchte, der nicht katholisch ist?
Ja! Denn manchmal ist es gar nicht so einfach, jemanden zu finden, der in besonderer Weise für das Kind da sein möchte und ein engeres vertrautes Verhältnis übernehmen möchte. Möglich ist daher auch, ein Mitglied einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft als sog. „Taufzeugen“ zu bestimmen, der bei dem Tauf-Gottesdienst einem Taufpaten quasi gleichgestellt ist.

Wenn die als Pate gewünschte Vertrauensperson selbst nicht getauft und nicht Christ/in ist, kann sie immer noch als „Zeuge“/Zeugin“ der Taufe benannt und ins Taufregister eingetragen werden.
Auch wenn das weltweit gültige Kirchenrecht (Original-Zitat s.u.*) natürlich auf die Form und die Bedingungen großen Wert legt, scheint es doch mehr dem Wohl des Täuflings zu entsprechen, wenn bei der Patenwahl die persönliche Eignung im Vordergrund steht (die sich im Idealfall mit den formalen Kriterien deckt).
Bei Fragen rund um die Taufpatenschaft ist letztlich der Taufspender (Priester oder Diakon) der richtige Ansprechpartner.

*Quellenangabe: (CIC / Codex des Kirchenrechts, http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM)
Can. 872 — Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation ‚beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt.
Can. 873 — Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen.
Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:
1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;
2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;
3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;
4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;
5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
Can. 874 — § 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.
Can. 875 — Wer die Taufe spendet, hat dafür zu sorgen, daß, wenn kein Pate zugegen ist, wenigstens ein Zeuge zur Verfügung steht, durch den die Spendung der Taufe bewiesen werden kann.