Der Christlich-Islamische Gesprächskreis plant für den Tag des Grundgesetzes am Samstag, 23. Mai, von 10 bis 13 Uhr einen „interreligiösen Stand“ auf dem Kirchplatz bzw. in der Kölnstraße in Jülich. Thema soll die Religionsfreiheit sein, wie sie im Artikel 4 des Grundgesetzes verankert ist: §1 „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ und §2 „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“.
Dass die Jülicher – insbesondere Christen und Muslime – respektvoll und fröhlich Religionsfreiheit ausüben, haben sie bei der Feier zum interreligiösen „Ramadan-Fastenbrechen“ am 20. Februar in der Kirche St. Franz Sales demonstriert.
Es gilt, diesen offenen Dialog auch auf der Straße zu praktizieren, d.h. auch die Unterschiede zwischen den Religionen anzusprechen und zu respektieren. Christliche und muslimische Teilnehmer des Gesprächskreises hoffen auf einen regen Besuch an ihrem „interreligiösen Stand“ am 23.05. in der Jülicher Innenstadt.
Eberhard Seitz
