Am 09. und 10. Mai 2026 findet die Kirchenvorstandswahl für die Kirchengemeinde Hl. Maria Magdalena Aldenhoven/Jülich statt. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat, nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat und in der für diese Wahl seitens des Bistums aufgestellten Wählerliste benannt ist.
Alle Wahlberechtigten für diese Wahl sind in der seitens des Bistums aufgestellten Wählerliste benannt.
In der Zeit vom 20.03.2026. bis 27.03.2026 haben alle Wahlberechtigten das Recht, persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten – beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten – zu verlangen. Nähere Angaben finden Sie hier:
Bekanntmachung Liste der Wahlberechtigten
Einsprüche gegen die Wählerliste sind bis spätestens 27.03.2026 vorzubringen.
Für den Kirchenvorstand der Pfarrei werden 22 Kirchenvorstands-Mitglieder gewählt. KirchenvorsteherInnen sind verantwortlich für das materielle Gut der Pfarrei (Finanzen und Liegenschaften) sowie für das Personal.
Gerade in einer Zeit knapper werdender Ressourcen kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung für die Gestaltung des pfarrlichen Lebens zu. Die KandidatInnenliste ist durch Aushang an den Kirchen und auf unseren Websites seit dem 19.03.2026 veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich gerne auch hier über die Vorschlagsliste:
Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand 2026 03 16
Auf Antrag kann die Vorschlagsliste ergänzt werden. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (Ausnahmen hierzu sind in der Wahlordnung §3 Abs. 3 und 4 benannt).
Ein Ergänzungsvorschlag, der nicht mehr Namen enthalten darf, als Kirchenvorsteher zu wählen sind, ist von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor- und Nachnamen und Anschrift zu unterzeichnen. Außerdem ist die Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind, beizufügen. Ergänzungsvorschlag und Erklärung können bis zum 17.04.2026 beim Wahlvorstand (über die Pfarrbüros Stiftsherrenstr. 15 in Jülich und Kapellenplatz 14 in Aldenhoven) eingereicht werden.
Es geht um unsere Pfarrei Hl. Maria Magdalena Aldenhoven/Jülich! Sie wählen die Menschen, die Verantwortung tragen für die Kirche vor Ort. Entscheidungen des Kirchenvorstandes haben unmittelbare Auswirkungen auf das Leben in der Pfarrei.
Mit Ihrer Stimme stärken Sie die Gemeindemitglieder, die sich im Ehrenamt für das Wohl der Orte von Kirche im Pastoralen Raum einsetzen, und Sie zeigen ihnen, dass Sie den Dienst der Gremien schätzen und mittragen.
Angesichts der Bedeutung dieser Aufgaben bitte ich alle Wahlberechtigten unserer Pfarrei, bei der Kirchenvorstandswahl am 9./10. Mai ihre Stimme abzugeben.
Auch Briefwahl ist möglich. Einen Antrag auf Briefwahl können Sie bis zum 30. April 2026 stellen. Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder telefonisch an unsere Pfarrbüros in Jülich oder Aldenhoven! Sie erhalten dann die erforderlichen Briefwahlunterlagen. Über die Wahllokale und ggf. Filialwahlen wird es Informationen über Aushänge, Websites und Pfarrbrief geben.
Ihr Hans-Otto von Danwitz,
Leitender Pfarrer
