Die Wahlen zum zukünftigen pastoralen Gremium, dem Rat des Pastoralen Raums, finden am 8. und 9. November 2025 statt.
Bei diesen Wahlen darf jedes Mitglied der katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr wählen, das seinen Hauptwohnsitz im Bistum Aachen hat. Das Wahlrecht wird normalerweise in dem Pastoralen Raum des Hauptwohnsitzes wahrgenommen, kann jedoch auch in dem Pastoralen Raum ausgeübt werden, in dem die wählende Person am Gemeindeleben teilnimmt.
In diesem Fall muss vorher kein Antrag gestellt werden, sondern die Person wird unter Vorlage ihres Personalausweises als auswärtige/r Wählende/r eingetragen.
Weitere Informationen zu den Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Rat des Pastoralen Raums erhalten Sie in den nächsten Pfarrbriefen.
Barbara Biel