Bei den kommenden Kirchenvorstandswahlen am 08. und 09.11.2025 gibt es eine Änderung im Wahlrecht. Das „territoriale Prinzip“ wird moderat geöffnet.
Auch Personen, die sich in einer Kirchengemeinde engagieren und beheimatet fühlen, aber nicht im entsprechenden Pastoralen Raum wohnen, können dort zukünftig wählen und gewählt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie spätestens sechs Monate vor dem Wahltag ihren Erstwohnsitz in der Diözese Aachen oder in einer der an die Diözese Aachen unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen haben.
Wer Interesse daran hat, in einer anderen Pfarrei als der Wohnsitzpfarrei zu wählen, kann bis zum 07.06.2025 hierzu einen schriftlichen Antrag bei der Kirchengemeinde stellen, in der das Wahlrecht gewünscht wird.
Bitte geben Sie auf Ihrem persönlich unterschriebenen Antrag unbedingt an:
• den vollständigen Namen,
• die aktuelle Adresse,
• das Geburtsdatum und
• eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Dagmar Stettner