Kirchenvorstandswahl – Wählerliste

Am 17./18. November 2018 findet die nächste Kirchenvorstandswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen und in der für diese Wahl seitens des Bistums auf-gestellten und vom Kirchenvorstand anerkannten Wählerliste benannt sind.

Die Wählerliste liegt vom 13.10.2018. bis 20.10.2018 im zentralen Pfarrbüro, Stiftsherrenstr. 15 in Jülich während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.