Kirche wählen – 11. und 12 November 2017

Kategorie(n): alle Gemeinden, Allgemein

Am 11. und 12. November ist es so weit: Von St. Hubert am Niederrhein bis Kronenburg in der Eifel, von Sievernich im Dürener  Land bis Selfkant an der niederländischen Grenze sind im Bistum Aachen über 900.000 Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren zur Wahl der GdG- und Gemeinderäte eingeladen. Gewählt wird in den 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) und in den Gemeinden dieser Gemeinschaften.

Auch in unserer GdG Heilig Geist Jülich werden sowohl der GdG-Rat als auch die Gemeinderäte in den Gemeinden gewählt. Jede der 16 Gemeinden bildet einen Wahlbezirk, in dem mit eigener Liste die Mitglieder des GdG-Rats und des Gemeinderats  gewählt werden.

Alle Katholik/inn/en ab 14 Jahren wählen

  • in der Gemeinde der Gemeinschaft der Gemeinden ihres Heimatortes oder
  • in der Gemeinde, der Sie sich zugehörig fühlen,
  • jeweils nach den Kandidatenlisten des entsprechenden Wahlbezirks.

Die Wahllokale für die GdG-Rats- und Gemeinderats-Wahlen sind jeweils vor und nach den Gottesdiensten am 11. oder 12. November in Ihrer Gemeinde geöffnet.

Die genauen Informationen zu den Wahl-zeiten und den Wahlorten werden mit den endgültigen Wahllisten zusammen ab dem 21.10. in Ihrer Kirche bzw. dem Schaukasten aushängen.

Bis zum 07.11. haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Briefwahlunterlagen werden auf Anfrage vom zentralen Pfarrbüro, Tel.: 02461 2323, zugeschickt.

Die von den Wählern ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis 10.11.2017 um 12 Uhr im Briefkasten des zentralen Pfarrbüros, Stiftsherrenstr. 15, in Jülich eingegangen sein.

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, nutzen Sie doch diese Möglichkeit, um den Kandidaten und Kandidatinnen aus Ihrer Gemeinde Ihre Stimme und Ihr Vertrauen zu schenken! Die pastoralteam zu meistern. Alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren stärken am Wahltag durch ihre Stimmabgabe die Kandidat/inn/en für die neu zu wählenden Gremien und unterstützen so deren Arbeit.

Der zentrale Wahlausschuss