Kirchenvorstand (KV)

 

Katholische Kirchengemeinden sind Körperschaften des Öffentlichen Rechtes eigener Art, die anerkannter ausführender Organe bedürfen. Für die katholische Kirchengemeinde ist dieses Organ nach staatlichem Recht der Kirchenvorstand; er ist zur Führung des Amtssiegels berechtigt.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens. Die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und der anderen selbständigen Vermögensträger erfolgt nach den kirchlichen und den staatlichen Bestimmungen. Diese Aufgabe umfasst die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens. Mehr Informationen dazu finden sie hier.

Der Kirchenvorstand der fusionierten Pfarrei Heilig Geist besteht aus 16 gewählten Mitgliedern und dem Pfarrer. Dies entspricht der zur Zeit im Pastoralkonzept aufgeführten Anzahl der Gemeinden. Im Kirchenvorstand sollen möglichst Männer und Frauen aus allen Gemeinden sein, wobei der Schwerpunkt auf die fachliche Qualifikation für einzelne Bereiche gelegt werden soll.

Aus ihm werden Sachausschüsse für einzelne Bereiche (Finanzen, Bau, Liegenschaften, Personal, Jugendeinrichtung Kleine offene Tür – KOT etc.) gebildet, die abstimmungsreife Sitzungsvorlagen für den Kirchenvorstand erarbeiten und im Auftrag des Kirchenvorstands mit größtmöglicher Selbständigkeit die Beschlüsse ausführen. In allen Gemeinden soll es eine/n ehrenamtliche/n Bevollmächtigte/n geben, der/die in Abstimmung mit dem Kirchenvorstand die Liegenschaften betreut. Näheres regelt die Satzung.

Ein/e Koordinator/in der Verwaltung unterstützt den leitenden Pfarrer und den Kirchenvorstand in ihrer Arbeit.

Der „Gemeinsame Ausschuss“ zwischen GdG-Rat und Kirchenvorstand trägt zu einer engen inhaltlichen Abstimmung und einer guten Zusammenarbeit zwischen den beiden gewählten Leitungsgremien GdG-Rat und Kirchenvorstand sowie dem Pastoralteam bei. Außerdem gibt es eine gegenseitige Vertretung bei den Sitzungen und Berichte im jeweils anderen Gremium.