Bestellung von Gebetsanliegen in der Urlaubszeit

In der Sommerzeit ist so mancher schon einmal zu spät dran, sein Gebetsanliegen anzumelden, sodass es nicht mehr im Gemeindebrief veröffentlicht werden kann. Sollte Ihnen dies einmal passieren, so können Sie sich vor Beginn des von Ihnen gewünschten Gottesdienstes in der Sakristei bei dem Küster/ der Küsterin, dem Zelebranten oder dem/der WortgottesdienstleiterIn melden und dort Ihr Anliegen vortragen. Eine Bestellung von Gebetsanliegen in einem anderen als dem zuständigen Büro ist wegen der Urlaubszeiten aller Beteiligten kritisch zu sehen und kann die Verlesung des Anliegens keinesfalls garantieren.